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   BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16   

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https://dejure.org/2017,52041
BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16 (https://dejure.org/2017,52041)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2017 - 1 WB 35.16 (https://dejure.org/2017,52041)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2017 - 1 WB 35.16 (https://dejure.org/2017,52041)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Kommandierung eines Oberstleutnants als anfechtbare dienstliche Maßnahme wegen Auslandsdienstverwendungsunfähigkeit

  • rewis.io

    Aufhebung einer Kommandierung; gesundheitliche Eignung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Kommandierung eines Oberstleutnants als anfechtbare dienstliche Maßnahme wegen Auslandsdienstverwendungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Aufhebung einer Kommandierung eines Oberstleutnants als anfechtbare dienstliche Maßnahme wegen Auslandsdienstverwendungsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung einer Kommandierung; gesundheitliche Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16
    Das Ergebnis einer ärztlichen Begutachtung und die Entscheidung über die Erteilung einer militärärztlichen Ausnahmegenehmigung stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich keine selbstständig anfechtbaren dienstlichen Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO, sondern lediglich vorbereitende verfahrensinterne Schritte für die Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle dar (vgl. - auch zum Folgenden - insb. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 28 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16
    Auch ist die Erledigung (Ablauf des Kommandierungszeitraums am 31. Oktober 2016) erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vom 13. Oktober 2016 (Eingang bei Gericht am 26. Oktober 2016) eingetreten (vgl. zu dieser Einschränkung BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 22.11

    Antrag auf Aufhebung einer bestandskräftigen Beurteilung; Wiederaufgreifen des

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16
    Die Kommandierung des Antragstellers für die Zeit vom 29. Mai 2016 bis 31. Oktober 2016 zum Deutschen Anteil ... in ... durfte gemäß der auf truppendienstliche Maßnahmen entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 48 VwVfG (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 WB 22.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 82 Rn. 18 m.w.N.) aufgehoben werden.
  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18

    Rückwirkende Korrektur einer Versetzungsverfügung ins Ausland bei einem

    Die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte erstreckt sich auch auf den "actus contrarius" einer Kommandierung oder Versetzung, d.h. auf deren teilweise oder völlige Aufhebung, insbesondere durch Rücknahme nach § 48 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 1 WB 35.16 - juris Rn. 19) oder nachträgliche Korrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 42 VwVfG.

    Nach der Rechtsprechung des Senats erledigen sich Kommandierungen und Versetzungen in truppendienstlicher Hinsicht grundsätzlich mit Ablauf des maßgeblichen Zeitraums (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2017 - 1 WB 35.16 - juris Rn. 19 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 39 .17 - juris Rn. 15).

    Das Bundesministerium der Verteidigung musste bei der Aufhebungsentscheidung den finanziellen Interessen des Antragstellers kein ausschlaggebendes Gewicht beimessen, weil bei der Rücknahme von Maßnahmen, die nicht die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen betreffen, der Vertrauensschutz insoweit nicht in Form des Bestandsschutzes, sondern grundsätzlich nur über einen Ausgleichsanspruch gemäß § 48 Abs. 3 VwVfG erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 1 WB 35.16 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 25.02.2022 - 2 K 1052/19

    Übernahme als Berufssoldat; körperliche Eignung; Diabetes mellitus Typ I

    [BVerwG, Beschluss vom 30.11.2017 - 1 WB 35/16 -, Juris, Rn 30; BayVGH, Beschluss vom 9.6.2017 - 6 ZB 16.1993 -, Juris, Rn 14; VG München, Urteil vom 19.9.2017 - M 21 K 15.4029 -, Juris, Rn 39.
  • VG Köln, 25.04.2018 - 23 K 10947/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 1 WB 35/16 - juris Rn 30; BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 6 ZB 16.1993 - juris Rn 14; VG München, Urteil vom 19. September 2017 - M 21 K 15.4029 - juris Rn 39.
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